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Drittmittelprojekte & Verträge

Im Rahmen der Drittmittelforschung sowie Kooperationsprojekten stehen Ihnen an der Universität verschiedene Beratungsstellen zur Verfügung.

Das Justiziariat berät in diesem Zusammenhang bei Forschungs- und Entwicklungsverträgen sowie Kooperationsverträgen, die es direkt von den Forschenden oder aus der Drittmittelverwaltung zur Prüfung erhält. Das Auftragsvolumen ist für eine Prüfanfrage unerheblich.

Wir empfehlen Ihnen uns bereits im Vorfeld bei der Anbahnung eines Projekts einzubeziehen. So kann sichergestellt werden, dass die richtigen vertraglichen Grundlagen für Ihr Vorhaben geschaffen werden.

Auf den Seiten der Stabsstelle Technologietranfer und Forschungsförderung finden Sie einige Musterverträge. Weitere Texte können Ihnen auf Anfrage zur Verfügung gestellt bzw. erarbeitet werden.