Aufgaben und Zuständigkeiten
Das Justiziariat ist für folgende Bereiche zuständig:
- Allgemeine Rechtsangelegenheiten
- Hochschulrecht
- Widerspruchsverfahren und Rechtsstreitigkeiten
- Rechtsberatung der Hochschulorgane
- Verfahren zur Bestellung der Mitglieder des Präsidiums
- Aufsichtsbefugnisse des Präsidiums
- Schadensersatzforderungen
- Beratung bei Forschungs- und Entwicklungsverträgen
- Angelegenheiten der Hochschuleinrichtungen und Hochschulorganisation
- Herausgabe des Verkündungsblatts
- Angelegenheiten der An-Institute
- Geschäftsführung des Senats und des Hochschulrats
- Hochschulwahlen
- Forderungswesen
- Rechtsaufsicht über die Studierendenschaft
Die:den richtigen Ansprechpartner:in für Ihr Anliegen entnehmen Sie bitte der Rubrik Über uns.