Wahlamt
Herzlich willkommen auf den Seiten des Wahlamtes der Technischen Universität Clausthal.
Das Wahlamt ist für die Planung, Koordination und Durchführung der Wahlen zuständig:
- Hochschulwahlen (Wahlen zum Senat, zu den Fakultätsräten sowie zur Promovierendenvertretung);
- Wahlen zu den Organen der Studierendenschaft in Zusammenarbeit mit der Studierendenschaft (Studierendenparlament, Fachschaftsräte, Ausländerrat);
- Besetzung der Kommissionen von Senat und Wahl der Senatsbeauftragten;
- Außerdem nimmt das Wahlamt alle vier Jahre die Funktion der Wahlstelle für die Online-Wahl der Mitglieder der DFG-Fachkollegien wahr.
Wahlleiterin der TU Clausthal ist die Vertreterin im Amt der hauptberuflichen Vizepräsidentin, Saskia Goike. Beauftragte der Wahlleiterin ist Claudia Möglich.
Allgemeine Informationen zu den Hochschulwahlen (Senat und Fakultätsräte)
Jedes Jahr im Wintersemester finden die Wahlen zum Senat und den Fakultätsräten statt. Die regelmäßige Amtszeit in den Kollegialorganen und den Kommissionen richtet sich nach § 12 Absatz 5 der Grundordnung der Technischen Universität Clausthal und beträgt drei Jahre, die Amtszeit der studentischen Mitglieder ein Jahr.
Wählen dürfen die Mitglieder der Technischen Universität Clausthal aus den vier Statusgruppen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Jede Person wählt entsprechend der eigenen Zugehörigkeit zu einer Statusgruppe die jeweilige Vertretung seiner Statusgruppe in jedem Organ. Die Wahlen werden auf der Grundlage der Wahlordnung der Technischen Universität Clausthal durchgeführt. Der Wahlausschuss überwacht die Ordnungsmäßigkeit der Wahlen und ist für sie in Zusammenarbeit mit der Wahlleitung verantwortlich. Dem Wahlausschuss gehören je zwei Vertreter der Hochschullehrergruppe, der Mitarbeitergruppe, der Studierendengruppe, sowie der Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung (MTV-Gruppe) an. Zu Beginn des betreffenden Wintersemesters wird der Wahlzeitraum festgelegt.
Wahl der Promovierendenvertretung
Auf der Grundlage des § 9 Absatz 4 NHG i.V.m. § 7 b der Grundordnung der Technischen Universität Clausthal wird von den angenommenen Doktorand:innen eine Promovierendenvertretung gewählt. Die Promovierendenvertretung der Technischen Universität Clausthal besteht aus je einem Mitglied und einer Stellvertretung pro Fakultät. Die Promovierendenvertretung wählt aus ihrer Mitte eine:n Vorsitzende:n nebst Stellvertreter:in.
Wählen und gewählt werden können die angenommenen Doktorand:innen, welche in das Wählerverzeichnis der Promovierendenvertretung eingetragen sind. Dabei bilden alle angenommenen Doktorand:innen einer Fakultät jeweils einen Wahlbereich. Das Wählerverzeichnis wird bei den Fakultäten geführt. Die erforderlichen Daten werden der Wahlleitung von den Fakultäten unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Verfügung gestellt.
Die Amtszeit der Mitglieder der Promovierendenvertretung beträgt zwei Jahre.
Zeitgleich zu den Hochschulwahlen finden auch die Wahlen zu den Organen der Studierendenschaft statt. Genauere Informationen zu den Wahlen der Studierendenschaft sind auf den Seiten des Allgemeinen Studierendenausschusses zu finden.
Die Hochschulwahlen und die Wahlen zu den Organen der Studierendenschaft sind zwei voneinander unabhängige, jedoch zeitlich parallel stattfindende Wahlverfahren.
Kontakt
Beauftragte der Wahlleiterin
Claudia Möglich
Adolph-Roemer-Straße 2a, 38678 Clausthal-Zellerfeld
Telefon: +49 5323 72-2217
E-Mail: wahlamt@tu-clausthal.de
Wahlen im Wintersemester 2023/2024
Wahlen zum Senat und den Fakultätsräten sowie der Promovierendenvertretung